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Spickmich!-Urteil

Schüler dürfen ihre Lehrer weiterhin im Internet benoten. Das Persönlichkeitsrecht eines Lehrers werde dadurch nicht verletzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Das Gericht hatte über die Klage einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers zu befinden, die von Schülern im Internetportal Spickmich.de bewertet worden war. Die Revision der Lehrerin wurde zurückgewiesen. Die Pädagogin, die im Unterrichtsfach Deutsch die Note 4,3 erhalten hat, sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.

Der Zivilsenat des BGH befand, die Bewertungen auf Spickmich.de stellten "Meinungsäußerungen" dar, welche die berufliche Tätigkeit der Klägerin beträfen. In solchen Fällen habe der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie etwa bei einem Eingriff in die Privatsphäre. Die von den Schülern abgegebenen Bewertungen seien "weder schmähend noch der Form nach beleidigend".

In dem Portal, das 2007 von drei Kölner Studenten entworfen wurde, bewerten rund eine Million Schüler ihre Lehrer. Mehr als 448.000 Pädagogen wurden bereits benotet. Die Note setzt sich aus zehn Kategorien zusammen, die von "beliebt", "gut vorbereitet" bis hin zu "menschlich" gehen.

Kritiker bemängeln die Manipulierbarkeit der Noten, da nicht überprüft wird, wer welche Lehrer benotet. Demnach könnten Schüler für Lehrer abstimmen, bei denen sie keinen Unterricht haben oder die gar nicht auf der gleichen Schule unterrichten. Auch die Möglichkeit, sich mit einer falschen Identität zu registrieren, wird beanstandet.

Das höchste deutsche Zivilgericht hat damit erstmals über die Zulässigkeit der von Schülern im Internet abgegebenen Lehrerzensuren entschieden. Es betonte aber, es handele sich "durchaus um einen Einzelfall", der nicht grundsätzlich auf Bewertungsportale im Internet übertragbar sei.

- Artikel aus Die Welt vom 23.06.09 -