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Reformvorschlag

FDP will Altersteilzeit durch Rente ab 60 ersetzen


Die FDP will die Ende 2009 auslaufende Altersteilzeitregelung nicht
verlängern und stattdessen durch ein neues Angebot ersetzen.


Wie
der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich
Kolb, der „Bild“-Zeitung sagte, wollen die Liberalen im Rahmen einer
Rentenreform künftig Arbeitnehmern ab 60 Jahren eine Möglichkeit zum
vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben geben.



„Mit dem Auslaufen der Altersteilzeit Ende 2009 muss es ein neues
Angebot für den Übergang von Arbeit zur Rente geben“, sagte Kolb.
„Künftig soll jeder Arbeitnehmer ab 60 die Möglichkeit haben, sich für
eine Teil- oder Vollrente zu entscheiden.“


Zugleich müssten die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner fallen. Damit
könnten die Ruheständler in Nebenjobs soviel hinzuverdienen wie sie
wollten, so Kolb weiter.

Davor hatte die FDP zu der von der neuen Koalition angestrebteneinfacheren Besteuerung von Rentnern einen ersten Vorschlagunterbreitet. FDP-Finanzexperte Carl-Ludwig Thiele plädierte in der„Bild“-Zeitung dafür, die Rentensteuer direkt bei der Auszahlungabziehen zu lassen und wie beim Lohn zu verfahren. Betroffen ist abernur ein Teil der 20 Millionen Rentner – die große Mehrzahl muss auf dieAltersbezüge keine Steuer zahlen.

Die Rentenversicherungsträger sollten aus Sicht der FDP bei hohen,
also steuerpflichtigen Renten die Steuer automatisch einbehalten und
ans Finanzamt abführen. Dafür würden die bisher vorgeschriebenen
Rentenbezugsmitteilungen entfallen. Die Finanzämter bräuchten dann
nicht mehr nachträglich zu kontrollieren, ob Rentner ihrer
Steuerpflicht nachgekommen sind.


Union und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die
Rentenbesteuerung so zu vereinfachen, „dass kein aufwändiges
Kontrollmitteilungsverfahren und keine separate Erklärungspflicht für
Rentenbezüge mehr notwendig ist“. Hintergrund ist, dass die jahrelange
Schonfrist für viele Rentner bei der Besteuerung ihrer Altersbezüge
ausläuft.

Finanzämter erhalten seit Anfang Oktober dieses Jahres – rückwirkend
bis zum Jahr 2005 - Einblick in die Einkünfte auch jener Senioren, die
bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Steuersäumige müssen
daher mit Nachzahlungen rechnen.

Die Steuerpflicht für Alterseinkünfte oberhalb bestimmterEinkommensgrenzen besteht seit 2005. Auf Durchschnittsrenten, wie siedie große Mehrzahl der Ruheständler bekommen, ist keine Steuerzahlung fällig.


Vor allem Rentner mit überdurchschnittlich hohen
Ruhestandsbezügen und Zusatzeinkünften wie Mieteinnahmen oder
Kapitalerträgen müssen dagegen Einkommensteuer zahlen. Bislang wurden
Betroffene in Ruhe gelassen. Durch die „Rentenbezugsmitteilungen“ der
Rentenversicherungsträger an die Steuerbehörden ändert sich dies nun.

Aus "Die Welt" vom 04.11.2009