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Die JuLis Marburg-Biedenkopf fordern ein Hochschulfinanzierungssystem, welches auf drei Säulen steht.
Die erste Säule stellen die Landesmittel dar, sie sollen eine Grundversorgung der Hochschulen sicherstellen, sodass der Hochschulbetrieb auch ohne Erhebung von zusätzlichen Beiträgen stattfinden kann. Das jetzige Niveau der Mittel ist dabei gesetzlich festzulegen und muss mindestens regelmäßig der Inflation angeglichen werden. Mittelfristig ist auf eine deutliche Erhöhung der Mittel hinzuarbeiten.
Hinzukommen soll die Möglichkeit der Hochschulen eigenständiges Vermögen aufzubauen und zu verwalten. Hier sind beispielsweise Alumni-Vereine oder das Verwerten von Patenten und Forschungsergebnissen zu nennen.
Als dritte Säule soll es der Hochschule frei stehen, zusätzliche Studienbeiträge zu erheben. Diese dürfen ausschließlich dazu verwendet werden, den Studierenden zusätzliche Leistungen wie beispielsweise über das Mindestmaß hinausgehende Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Um dies sicherzustellen muss eine jede Hochschule den Studierenden zu Beginn ihres Studiums einen Leistungskatalog zur Verfügung stellen, in welchem die durch Beiträge finanzierten Verbesserungen aufgeführt sind. Der Student erhält einen Rechtsanspruch auf diese Bedingungen.
Die Semesterbeiträge werden durch die Hochschule für jeden angebotenen Studiengang individuell festgelegt und dürfen während des Studiums nicht verändert werden. Langzeitstudiengebühren des Landes bleiben von dieser Regelung unberührt.
Als Rückzahlungsmodalitäten sind folgende Modelle möglich.
Es muss die Möglichkeit einer nachgelagerten Zahlung geschaffen werden. Hierzu teilt die Universität dem Finanzamt nach dem Studium die Höhe ihrer Forderung gegenüber dem Studenten mit. Dieses zieht dann einen vom Studienabsolventen selbst festzulegenden Prozentsatz des Bruttoeinkommens ein und leitet diesen an die Hochschule weiter. Der Rückzahlungsprozentsatz muss mindestens 5% betragen. Eine Rückzahlung findet ausschließlich in den Jahren statt, in denen der Absolvent steuerpflichtig ist. Freiwillige Sonderzahlungen durch den Absolventen sind jederzeit möglich.
Die Möglichkeit der studienbegleitenden Zahlung, also pro Semester, soll ebenfalls bestehen. Aus der nachgelagerten Zahlung dürfen dem Absolventen keinerlei Nachteile gegenüber einer studienbegleitenden Zahlung entstehen.
Die Lücke zwischen getätigten Ausgaben und die durch Nachlagerung erst zeitlich verzögerten Einnahmen haben die Universitäten durch Aufnahme von Krediten oder durch Drittmittel selbstständig zu schließen.
Um die soziale Verträglichkeit des Beitragsmodells zu gewährleisten ist durch die zuständigen Ministerien ein nicht abschließender Härtefallkatalog zu erstellen und entsprechende Regelungen zu erlassen.

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