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Volljährige Bürger sollen die alleinige Berechtigung erhalten, den Kindergeldanspruch der Eltern auf sich übergehen zu lassen.
Eine Zustimmung der Eltern ist nicht erforderlich. Die Unterhaltspflicht der Eltern sinkt damit um den Betrag des Kindergeldes.
Begründung:
Als Junge Liberale setzen sich die JuLis Hessen traditionsgemäß mit Themen der Jugend auseinander. Dazu gehören auch Probleme, die in vielen Einzelfällen auftreten und zu Freiheitseinschränkungen sowohl für den Einzelnen, als auch für einen gesamten Gesellschaftsteil führen.
Gemeint sind Junge Menschen, die beim Erwachsenwerden aus dem Elternhaus ausziehen.
Bisher hat ein Jugendlicher mit eigenem Haushalt nur zwei Möglichkeiten, das Kindergeld zu erhalten.
1. Die Eltern händigen es ihm freiwillig aus.
2. Der Jugendliche stellt einen Antrag bei der Familienkasse, der von den Eltern, die nicht mehr erziehungsberechtigt sind, unterschrieben werden muss.
3. Der Jugendliche klagt die Unterhaltsforderung von den Eltern ein, was häufig durch die finanzielle Lage, oder die familiäre Situation nicht möglich ist.
Dies führt dazu, dass bei einem Zerwürfnis mit den Eltern, der Aufwand unverhältnismäßig groß ist, um an diese Staatliche Hilfe zu gelangen.
Um zu sichern, dass das Kindergeld dem Kind zugute kommt, ist die oben genannte Möglichkeit zu schaffen.

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