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Die Möglichkeit zu Volksentscheiden ist auch auf Bundesebene einzuführen.
Begründung:
Zunächst auf kommunaler Ebene, später auch in den Ländern wurde das Instrument des Volksentscheides erfolgreich eingeführt. Es gibt der Bevölkerung vor allem die Möglichkeit, ein Thema auf die politische Tagesordnung zu setzen, dass von den Parteien nicht aufgegriffen wurde. Auch können einzelne Entscheidungen an der aktuellen Parlamentsmehrheit vorbei bewirkt werden, natürlich nur wenn dies genügend Rückhalt in der Bevölkerung findet.
Wenn endlich auch auf Bundesebene ein solches Instrument zur Verfügung steht, ist das eine notwendige Ergänzung der repräsentativen Demokratie in Deutschland. Immer mehr Menschen fühlen sich nämlich nicht mehr gut durch die Parteien vertreten. Politikverdrossenheit ist ein wachsendes Phänomen. Den Bürgern ein Teil ihrer Macht als Souverän dieses Landes zurückzugeben, ist eine geeignete Methode, dem zu entgegnen.
Dabei ist die Sinnhaftigkeit von Volksentscheiden nicht auf kleinere Länder beschränkt. Auch in größeren Ländern wie den USA werden sie erfolgreich angewandt. Genauso wenig ist eine thematische Beschränkung nötig, da jeder Entscheid eine Mehrheit der Bevölkerung benötigt. Dies läßt sich über die Anwendungsvoraussetzungen für die Volksentscheide sicher stellen. Diese Mehrheit ist dann jedenfalls zu respektieren.
Die Kosten für Volksentscheide sind für den Steuerzahler dabei überschaubar. Indem man regelt, dass sie gleichzeitig mit ohnehin anstehenden Wahlen abgestimmt werden, bleibt die weit überwiegende Last bei den Initiativen, die sich der Erfahrung nach für beide Abstimmungsmöglichkeiten bilden.
Da also die meisten Gegenargumente in das Reich der Legenden verbannt werden kann, gibt es keinen Grund, Scheu vor den Entscheidungen des Souveräns zu haben. Volksentscheide werden vielmehr die politische Kultur in Deutschland beleben und der Politikverdrossenheit entgegen wirken!

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