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Der Landeskongress möge beschließen:
Schulsozialarbeit ist Bildungsauftrag!
1) Die Jungen Liberalen Hessen verstehen die Schulsozialarbeit als gemeinsame Aufgabe von Land und Kommune und betonen ihre Wichtigkeit. Die Schulsozialarbeit ist ein Teil der Bildungsarbeit, entlastet die Lehrkräfte, damit sie ihrem Bildungsauftrag nachkommen können und bietet gerade Schülern und Schülerinnen mit Problemen neue Chancen.
2) Die Jungen Liberalen Hessen lehnen eine alleinige Finanzierung seitens der Kommunen ab. Eine Finanzierung aus dem Topf der bisher für andere Maßnahmen ausgelegten 105%igen Lehrerzuweisung ist ebenfalls nicht sachgerecht.
3) Die Jungen Liberalen Hessen fordern ein Finanzierungskonzept, dass die Kosten auf das Land Hessen, den jeweiligen Schulträger und die Schulstandortkommune verteilt.
Begründung:
Die Schulsozialarbeit ist seit vielen Jahren ein Erfolgsmodell. Für viele Schüler und Schülerinnen, die in schwierigen und konfliktbeladenen Verhältnissen leben, ist sie der einzige Ansprechpartner. Eine mangelnde Unterstützung der Jugendlichen in Krisensituationen kann zu Schulunlust und Misserfolgen, Schulschwänzen Verwahrlosung und Kriminalität, Aggressivität und Flucht in Alkohol und Drogen führen.
Es ist wichtig Schüler in der Schule nicht nur leistungsbezogen zu betrachten, sondern sie ganzheitlich mit ihrer gesamten Persönlichkeit zu sehen und ihr familiäres und soziales Umfeld zu berücksichtigen. Schulsozialarbeit ist aufgrund ihres vorbeugenden Charakters wichtig, weil sie schon beim ersten Erkennen ansetzen kann und wirksam wird.
Da die Schulsozialarbeit eine Schnittstelle zwischen der kommunal finanzierten Sozialarbeit und dem vom Land finanzierten Bildungsauftrag darstellt, können die Kosten nicht alleine der Kommune überantwortet werden. Eine flächendeckend faire und gleiche Chance im Bildungsbereich für jeden Schüler und jede Schülerin darf nicht von der Finanzlage des Kreises abhängen. Idealerweise entscheidet jede Schule im Rahmen der "selbständigen Schule" über einen sinnvollen Einsatz ihrer Gelder und die Nötigkeit und den Einsatz der Schulsozialarbeit. Ein mögliches Finanzierungsmodell wäre daher die Berücksichtigung bei der Mittelzuweisung (z.B. 110% Lehrerversorgung) im Rahmen der selbständigen Schule.

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